Das Leistungsangebot
In den folgenden Rechtsgebieten stehe ich Ihnen gerne zur Seite:
♦ Familienrecht
Ich berate und vertrete Sie in allen Bereichen des Familienrechts und stehe Ihnen auch in
schwierigen Konfliktsituationen und bei Krisen zur Seite.
So z.B. bei
- Trennung und Scheidung
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Geltendmachung von Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt sowie
Kindesunterhalt
- Zuteilung der Ehewohnung und Aufteilung des Hausrats
- Regelungen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft
- Fragen zum Gewaltschutzgesetz und Bedrohung durch den Ehepartner
- Opferhilfe bei Stalking und häuslicher Gewalt
- Erwirkung von einstweiligem Rechtsschutz
- Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen/Schmerzensgeld
- Vertretung der Nebenklage und Zeugenbeistand
Dem Ende einer Beziehung folgt zumeist eine persönlich und finanziell schwierige
Lebensphase, bei der trotz aller Schwierigkeiten ein fairer Umgang im Interesse aller
Beteiligten gewahrt werden sollte.
In dieser stark gefühlsbetonten Konfliktsituation stehe ich Ihnen einfühlsam und vertrauensvoll
zur Seite und begleite Sie in allen Phasen einer Trennung.
♦ Verkehrsrecht
Unfallereignisse
Als Unfallgeschädigter berate und vertrete ich Sie bei Verkehrsunfällen sowie deren
Unfallfolgen und übernehme für Sie die gesamte Schadensregulierung mit der gegnerischen
Versicherung.
Dabei setze ich Ihre berechtigten Ansprüche nachdrücklich und rechtssicher durch.
So z.B.
- Ersatz des Fahrzeugschadens (Abrechnung auf Basis des Sachverständigengutachen,
Wiederbeschaffungskosten, Restwert)
- Geltendmachung von Nutzungsausfallschaden, Schmerzensgeld, Verdienstausfall
- Ersatz für sonstige Schäden
Die Versicherer versuchen stets den Schaden zu kürzen, so dass Sie sich unmittelbar nach
dem Unfallereignis bereits rechtlichen Rat holen sollten.
Die dafür anfallenden Kosten sind Teil des Schadens, der von der gegnerischen Versicherung
zu ersetzen ist.
Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten
In Bußgeldverfahren und bei Ordnungswidrigkeiten bespreche ich mit Ihnen die Rechtslage
und überprüfe die Rechtmäßigkeit des ergangenen Bußgeldbescheides.
Ich erörtere mit Ihnen die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels und vertrete Sie kompetent
im Einspruchsverfahren sowie dem eventuell sich anschließenden Gerichtsverfahren.
So z.B. bei
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Überfahren einer roten Ampel
- Fahren unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss (möglicherweise auch eine Straftat)
Verkehrsstrafrecht
Im Verkehrsstrafrecht verteidige ich Sie kompetent und vertrete Ihre Rechte gegenüber
Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht mit der Zielsetzung, negative Folgen für
Sie abzuwenden bzw. ein möglichst günstiges Strafmaß für Sie zu erreichen.
So z.B. bei
- Trunkenheit im Straßenverkehr
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahren unter Drogeneinfluss
- Entzug der Fahrerlaubnis
♦ Allgemeines Zivilrecht
- Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Forderungen
- Abwehr von unberechtigten Forderungen
- Beitreibung und Vollstreckung von Forderungen
- Aufenthaltsermittlung von Schuldnern
- Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens
- Sach-, Lohn- und Kontopfändungen
- Erarbeitung und Überprüfung von Verträgen
♦ Erbrecht
- Erbrechtliche Auseinandersetzungen
- Pflichtteilsansprüche
- Gestaltung von Testamenten und Vorsorgeregelungen
♦ Strafsachen
- Vertretung und Verteidigung gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft im
Ermittlungsverfahren und im Hauptverfahren
- Strafanzeige und Strafbefehl
- Jugendstrafrecht
- BTMG-Delikte
Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft
Grundsätzlich ist es in Strafsachen immer ratsam, bei der Polizei keine Angaben zur Sache zu
machen. In vielen Fällen kann es durchaus angebracht sein, zu den Ihnen gemachten
Vorwürfen zu schweigen oder die Aussage zu verweigern.
Sie sind nicht verpflichtet, aktiv an dem Nachweis einer Tat mitzuwirken.
Auch der Anhörungsbogen verpflichtet Sie nicht, diesen auszufüllen. Es besteht durch die
Gestaltung des Anhörungsbogens insbesondere die Gefahr, sich neben der Pflichtangaben
doch zur Sache einzulassen oder durch ankreuzen ein Geständnis abzugeben.
Sie sind lediglich verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Dies sind Name, Anschrift,
Geburtsdatum und Geburtsort.
Wann sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen?
Wenn Sie mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu tun haben, sollten Sie so früh wie
möglich anwaltliche Hilfe holen.
Als Rechtsanwältin habe ich das Recht, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen.
Nach Einsichtnahme in die Akte bespreche ich mit Ihnen die für Sie passende
Verteidigungsstrategie.
Sie haben zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens Anspruch auf rechtlichen Beistand.
Aber auch bei anderen rechtlichen Problemen erhalten Sie stets fachkundige
Beratung.